TÜV-Prüfung Ihrer Kletteranlage

Bau und Vertrieb von Kletterwänden, jährliche TÜV-Prüfung bestehender Anlagen.

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Inspektionen von Künstlichen Kletteranlagen (KKA)

Seit Juli 2007 gilt die novellierte Norm DIN EN 12572, welche die ursprüngliche Norm aus dem Jahr 1999 ersetzt.


Wesentliche Neuerungen sind die Aufteilung in drei Teile
DIN EN 12572-1 (Juli 2007), Kletteranlagen mit Sicherungspunkten
DIN EN 12572-2 (November 2008), Boulderwände
DIN EN 12572-3 (Januar 2009), Klettergriffe
sowie wesentliche Veränderungen in den Anforderungen an die Konstruktion und Festigkeit von Künstlichen Kletteranlagen (KKA).


Folgende Inspektionen sind nach DIN EN 12572-1:2007 an Kletteranlagen vorzunehmen:


Regelmäßige visuelle Inspektion:

Die regelmäßige visuelle Inspektion ermöglicht die Erkennung offensichtlicher Mängel und Gefahrenquellen an der Vorderseite der Kletterwand, die ohne den Einsatz von Hilfsmitteln vom Boden aus deutlich zu sehen sind. Für eine KKA mit hoher Nutzungshäufigkeit oder Gefahr von Vandalismus kann eine tägliche visuelle Inspektion notwendig sein.


Operative Inspektion:

Die operative Inspektion ist eine Detailprüfung, um die Funktion und Stabilität der Anlage zu prüfen, insbesondere hinsichtlich des Verschleißes. Diese sollte alle 1 bis 3 Monate durchgeführt werden. Operative Inspektionen sind zu dokumentieren.


Hauptinspektion:

Die Hauptinspektion wird einmal Jährlich nach der Wartungsanleitung des Herstellers durchgeführt, um den aktuellen Sicherheitszustand der Kletteranlage, ihrer Fundamente, der tragenden Konstruktion und der Wandoberflächen insgesamt festzustellen, z. B. Witterungseinflüsse, Verschleiß oder Korrosion und eine etwaige Gesamtveränderung in der Sicherheit der Anlage, die durch unsachgemäße Veränderungen oder Reparaturen verursacht wurden.


Besondere Aufmerksamkeit sollte allen Sicherungspunkten, der tragenden Konstruktion und der Unterkonstruktion der Kletteranlage gelten.

Hauptinspektionen sind zu dokumentieren.

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